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Versicherungsbeginn und Versicherungsende werden von Ihnen gewählt.

Ab Versicherungsende wird die Jahresrente in monatlichen Raten so lange bezahlt, wie sich die versicherte Person am Leben befindet. Dem Versicherungsnehmer steht das Recht zu, zum Versicherungsende anstelle der Rentenzahlung das Ablösekapital zu wählen.

Bei Ableben der versicherten Person vor Rentenanfall bzw. vor Fälligkeit des Ablösekapitals wird der Teil des Ablösekapitals fällig, der dem Verhältnis der Anzahl der begonnenen Versicherungsjahre zur Anzahl der vereinbarten Versicherungsjahre entspricht.

Die Prämien sind bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person stirbt, längstens bis zum Versicherungsende zu bezahlen.

Das Auflassen einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Versicherung bei einer anderen Gesellschaft ist für den Versicherungsnehmer unzweckmäßig und für die Versicherungsgesellschaft unerwünscht.



Für ein persönliches Angebot stehen wir unter der

Tel.Nr. 0810 25 80 80

zur Verfügung.

Ein Online-Abschluss dieses Produktes ist derzeit nicht möglich
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