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Die Grunddeckung umfasst die Schäden aus den folgenden Gefahren:
Feuer
Elementarereignisse
Einbruchdiebstahl und Beraubung
Leitungswasser
Katastrophenhilfe
Prämienfreistellung bei Arbeitslosigkeit
Feuer
Die Feuerversicherung ersetzt Schäden durch
- Brand, Explosion und direkten Blitzschlag;
- indirekten Blitzschlag an Elektrogeräten und elektrischen Einrichtungen;
- Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen.
Elementarereignisse
Ersetzt werden Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck,
Schneerutsch, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
Einbruchdiebstahl und Beraubung
Ersetzt werden Schäden durch Einbruchdiebstahl
(einschließlich Schäden durch Vandalismus), einfachen Diebstahl und Beraubung.
Leitungswasser
Ersetzt werden Schäden durch das Austreten von Leitungswasser
aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen.
Katastrophenhilfe
Bis zu einem Betrag von EUR 3.700,- werden Schäden
infolge von Lawinen, Hochwasser, Überschwemmungen,
Erdbeben, Vermurungen und Wasserrückstau durch Witterungsniederschläge
ersetzt.
Wartefrist :
Der Versicherungsschutz für die Katastrophenhilfe beginnt frühestens nach Ablauf einer Frist von 28 Tagen nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Kumulschadengrenze für Hochwasser-, Überschwemmungs- oder Erdbebenerignisse aus dem gesamten Vertragsbestand des Versicherers - EUR 15.000.000,00
Prämienfreistellung bei Arbeitslosigkeit
Wird der Versicherungsnehmer arbeitslos, entfällt für max. zwölf Monate die Verpflichtung zur Prämienzahlung. Der Versicherungsschutz für die Grunddeckung besteht in vollem Umfange weiter.
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Haushalt
Allgemeines
Grunddeckung
Zusatzdeckungen
Rente
Tag-Geld
Sonderklasse
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