Versicherungsschutz für Ihr Heim
Die Grunddeckung umfasst die Schäden aus den folgenden Gefahren:
Feuer
Die Feuerversicherung ersetzt Schäden durch
- Brand, Explosion und direkten Blitzschlag;
- indirekten Blitzschlag an Elektrogeräten und elektrischen Einrichtungen;
- Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen.
Elementarereignisse
Ersetzt werden Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Schneerutsch, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
Einbruchdiebstahl und Beraubung
Ersetzt werden Schäden durch Einbruchdiebstahl (einschließlich Schäden durch Vandalismus), einfachen Diebstahl und Beraubung.
Leitungswasser
Ersetzt werden Schäden durch das Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen.
Katastrophenhilfe
Bis zu einem Betrag von EUR 3.700,- werden Schäden infolge von Lawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Erdbeben, Vermurungen und Wasserrückstau durch Witterungsniederschläge ersetzt.
Wartefrist:
Der Versicherungsschutz für die Katastrophenhilfe beginnt frühestens nach Ablauf einer Frist von 28 Tagen nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Kumulschadengrenze für Hochwasser-, Überschwemmungs- oder Erdbebenerignisse aus dem gesamten Vertragsbestand des Versicherers - EUR 15.000.000,00
Prämienfreistellung bei Arbeitslosigkeit
Wird der Versicherungsnehmer arbeitslos, entfällt für max. zwölf Monate die Verpflichtung zur Prämienzahlung. Der Versicherungsschutz für die Grunddeckung besteht in vollem Umfange weiter. Bedigungen:
Ungekündigtes Dienstverhältnis bei Abschluss des Vertrages.
Wartefrist: 6 Monate ab Versicherungsbeginn.
Einmalig für maximal 12 Monate
Endet die Arbeitslosigkeit bereits unter 12 Monate ist dies dem Versicherer bekanntzugeben und die Prämiefälligkeit startet wieder ab dem Tag des Arbeitsantrittes.
Nachweis der Arbeitslosigkeit und des Dienstverhältnisses muss erbracht werden. Versicherungsschutz bleibt im vollen Umfang aufrecht.