Versicherungsschutz für Ihr Heim
In der Haushaltversicherung können zusätzlich zur Grunddeckung noch folgende Deckungen versichert werden:
Privathaftpflicht (empfohlen)
Weltweiter Versicherungsschutz, wenn Sie (Ihr Lebenspartner oder Ihre Kinder) als Privatperson für Personen- oder Sachschäden haften müssen. Die maximale Versicherungssumme beträgt € 1.216.000,-.
Besondere Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung
Glasbruchversicherung
Wir ersetzen Schäden an Flachgläsern (z.B. Spiegel, Fenster), Glas-Keramik-Kochfeldern, Glasbausteinen, Verglasungen aus Kunststoff (z.B. Duschkabinen).
Besondere Bedingungen für die Glasbruchversicherung
Außerhausversicherung
Wir ersetzen Schäden an Sachen Ihres Wohnungsinhaltes, die vorübergehend in fremde Räumlichkeiten (z.B. Hotelzimmer) verbracht wurden. Der Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Welt.
Besondere Bedingungen für die Außerhausversicherung
Kühlgutversicherung
Bei Versagen der Kühleinrichtung (Kühlschrank, Kühltruhe), ersetzen wir den Schaden des verdorbenen Kühlgut bis zu € 876,-
Besondere Bedingungen für die Kühlgutversicherung
Handwerker-Aktivhilfe
Finanzielle und organisatorische Hilfe in Notfällen - rund um die Uhr in ganz Österreich, z.B.:
- Schlüssel oder Aufsperrdienst bis € 185,-
- Bewachung und Sicherung bis € 185,-
- Ersatzwohnung
- Transport und die Einlagerung des Wohnungsinhaltes
- Ersatzheizung
- Trockenlegung
- Reinigungs-, Aufräumungs- und Transportarbeiten
- Tierpension bzw. Haustierunterbringung
- Notfall-Rückreise
- juristische Beratung im Ausland
Besondere Bedingungen für die Handwerker-Aktivhilfe
Maschinen und Geräte
Wir ersetzen Schäden an Maschinen und Geräten.
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Maschinen und Geräten
Erhöhung der Grenzwerte für Bargeld und Schmuck um 8.000,- EUR
für Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel, Schmuck (auch unverarbeitete Edelmetalle und Edelsteine), Briefmarken- und Münzensammlungen in versperrten oder unversperrten, jedoch geschlossenen Möbeln, Geldschränken oder Safes: Zusätzliche Erhöhung der Höchsthaftungssumme um € 8.000,-