Vertragspartner ist die CALL DIRECT Versicherung AG, 1029 Wien, Untere Donaustraße 21.
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien, Firmenbuchnummer: 47598 y.
Kundenkreis. Die Angebote der CALL DIRECT gelten für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, zur Kfz-Versicherung für Fahrzeuge, die in Österreich angemeldet sind oder angemeldet werden.
Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA), Bereich Versicherungsaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 - www.fma.gv.at
Geschäftstätigkeit der CALL DIRECT ist der Betrieb der Vertragsversicherung und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, soweit der Betrieb durch die Versicherungsaufsichtsbehörde genehmigt wurde.
Für Informationen, Beschwerden und Datenauskünfte wenden Sie sich bitte an CALL DIRECT unter der Telefonnummer 0810 - 25 80 80 oder per E-Mail unter office@calldirect.at. Beschwerden nimmt auch die Aufsichtsbehörde entgegen.
Antragstellung
Den Antrag stellen Sie entweder elektronisch über das Internet, was aber nicht für alle Produkte möglich ist, oder in dem Sie CALL DIRECT das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular per Post übermitteln. Die Antragstellung an sich begründet noch keinen Versicherungsschutz. Der Antrag bleibt sechs Wochen aufrecht, wenn Sie nicht Ihren Rücktritt vom Antrag erklären. Können wir Ihren Versicherungsantrag nicht annehmen, werden wir Ihnen das ausdrücklich mitteilen.
Verantwortlichkeit für die Angaben im Antrag
Die Antragsfragen sind nach bestem Wissen richtig und vollständig zu beantworten. CALL DIRECT kann unter Umständen bei falschen und/oder unvollständigen Angaben vom Vertrag zurücktreten und die Leistung verweigern. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen müssen schriftlich im Antrag enthalten sein. Jede - vom Kunden gewünschte - Zusatzvereinbarung muss schriftlich getroffen werden.
Vertragsschluss
Zum Abschluss des Versicherungsvertrages kommt es mit Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung bei Ihnen.
Versicherungsbeginn
Als Versicherungsbeginn kann im Allgemeinen nur ein Monatserster in der Zukunft beantragt werden. Maximale Vordatierung durch Sie bei Antragserstellung: der Erste des übernächsten Monats. Nur in der Lebensversicherung kann der Versicherungsbeginn auf den Ersten des Monats der Antragstellung rückdatiert werden; dadurch kann es wegen des maßgeblichen Stichtages (Alter) zu einer Verringerung der Prämie kommen. Keinesfalls besteht jedoch Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die vor Einlangen des Antrages bei CALL DIRECT eintreten.
Vorläufiger Sofortschutz
Wir gewähren Ihnen vorläufigen Sofortschutz ab dem Tag des Einlangens Ihres Antrages bei uns, jedoch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn. Der Sofortschutz steht nicht unter der Voraussetzung, dass wir Ihren Versicherungsantrag annehmen. Der Sofortschutz endet durch Ihren Rücktritt vom Antrag; ferner durch Ihre oder unsere Kündigung; ohne Rücktritt oder Kündigung mit Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung bei Ihnen (=Vertragsabschluss zum endgültigen Vertrag); spätestens aber nach einer Laufzeit von sechs Wochen. Der Sofortschutz kann von Ihnen und von uns mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Ihr Rücktritt vom Antrag stellt eine Kündigung des Sofortschutzes dar. Können wir Ihren Antrag nicht annehmen, werden wir dies Ihnen ausdrücklich mitteilen und den Sofortschutz kündigen. In diesen Fällen gebührt uns die Prämie anteilig für die Dauer des Sofortschutzes (pro Tag 1/365-stel der Jahresprämie). Mit Beantragung eines Versicherungsbeginns vor Ablauf der Rücktrittsfrist (dazu Näheres nachfolgend) stimmen Sie zu, dass damit die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (insbesondere unsere Pflicht zur Risikotragung und Ihre Pflicht zur Prämientragung) mit dem beantragten Beginndatum, d.h. vor Ende der Rücktrittsfrist einsetzen.
Endgültiger Versicherungsschutz
Zum endgültigen Versicherungsschutz kommt es mit Vertragsschluss, also mit Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung, und unter der weiteren Bedingung, dass Sie die Erstprämie rechtzeitig zahlen. Denn ist die Erstprämie innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags und nach Aufforderung zur Prämienzahlung nicht gezahlt, so ist CALL DIRECT von der Pflicht zur Leistung frei, es sei denn, Sie waren an der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ohne Verschulden verhindert.
Rücktrittsrecht, Rücktrittsfrist und Rücktrittswirkungen gemäß FernFinG
Sie können vom Antrag und vom Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen, in der Lebensversicherung binnen 30 Tagen, zurücktreten. Diese Frist beginnt je nachdem welcher Termin (1 oder 2) später ist, (1) nach Vertragsschluss bzw. nachdem wir Sie zur Lebensversicherung über den Versicherungsschluss informiert haben (durch Zustellung der Polizze oder sonstige Annahmeerklärung) oder (2) nach Zugang der Rechtsinformationen gemäß § 5 FernFinG, einschließlich der Versicherungsbedingungen und dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. durch Abspeicherung der Kundeninformationen auf Ihrer Festplatte). Die Frist ist jedenfalls gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung schriftlich (z.B. per Brief) oder auf einem anderen uns zur Verfügung stehenden dauerhaften Datenträger (das sind E-Mail und Fax) vor Ablauf der Frist abgesendet wird. Der Rücktritt ist zu richten an: CALL DIRECT Versicherung AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn Sie und wir den Vertrag voll erfüllt und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Bei einem wirksamen Rücktritt endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Rücktritts entfallenden Teil der Prämie. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Rücktritts entfällt, können wir in diesem Fall einbehalten; die anteilige Prämie beträgt pro Tag 1/365-stel der Jahresprämie. Sie haben die von uns erbrachten Leistungen zu erstatten. Eine Erstattungen von Beträgen durch uns und Sie hat unverzüglich, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rücktrittserklärung bei uns zu erfolgen.
Wenn Sie Ihr Rücktrittsrecht nicht ausüben, gilt der Vertrag auf die vereinbarte Laufzeit abgeschlossen.
Gesamtpreis
Den Gesamtpreis können Sie dem von Ihnen erstellten Antrag sowie der Polizze entnehmen.
Gültigkeitsdauer
Die Produktinformationen bleiben so lange gültig, wie sie auf der Website der CALL DIRECT eingesehen werden können.
Zahlung und Erfüllung
Über Zahlungsweg und Zahlungsrhythmus für die Prämie entscheiden Sie im Zuge der Online-Antragserstellung. Beides zusammen mit etwaigen Zuschlägen und Gebühren können Sie dem von Ihnen erstellten Antrag entnehmen. Die Geldleistungen der CALL DIRECT werden mit Beendigung der Erhebungen, die zur Feststellung der Leistungen notwendig sind, fällig.
Sprache, Vertragsspeicherung
Die in der gesamte eschäftsbeziehung angewendete Sprache ist Deutsch. Der Vertrag wird nicht in einer Weise elektronisch gespeichert, der Ihnen den Zugriff darauf ermöglichen würde.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragsgrundlagen
Auf die gesamte vorvertragliche und vertragliche Rechtsbeziehung findet österreichisches Recht Anwendung. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis stehen Ihnen alle gesetzliche Gerichtsstände zur Verfügung. Für den Vertragsinhalt sind der Antrag, die vereinbarten Vertragsbedingungen, die Polizze und in der Lebensversicherung der Tarif maßgebend.
Die CALL DIRECT Versicherungsbedingungen für die Sparten
Krankenhaus-Tagegeld | Sonderklasse nach Unfall | Haushalt | Pension | Unfall
Bündelversicherung
Werden mehrere Sparten beantragt, so stellen die einzelnen Sparten der Bündelversicherung rechtlich selbständige Verträge dar.